M. Doll

Hüpfburg-Verleih

im Auftrag der DRK-Kreisverbände Baden-Baden, Rastatt, Bühl-Achern, Kehl, Ortenau, Wolfach und der DRK-Rettungsdienst Ortenau gGmbH

Ansprechpartner für Ausleihanfragen


Marcus Beck | Sascha Koffer

E-Mail: huepfburg(at)drk-ortenau(dot)de

Im Auftrag der DRK-Kreisverbände Baden-Baden, Rastatt, Bühl-Achern, Kehl, Ortenau, Wolfach und der DRK-Rettungsdienst Ortenau gGmbH verleihen wir eine Hüpfburg. Diese hat im aufgeblasenen Zustand die Form eines Rettungswagens.

Entleihberechtigt sind Gemeinschaften und Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes innerhalb der oben genannten Kreisverbände bzw. der DRK-Rettungsdienst Ortenau gGmbH sowie nahestehende Organisationen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der benannte Kreis der Entleihberechtigten nicht erweitert werden kann. 

Logistischer Hinweis
Betriebshinweise

Diese Betriebshinweise sind für alle Entleiher und deren Aufsichtspersonal bestimmt und in jedem Fall einzuhalten. Der Entleiher ist für die Einhaltung der Betriebshinweise verantwortlich. Wenn Sie sich an diese Betriebshinweise halten, werden Sie viel Spaß und Erfolg mit der Hüpfburg haben.

1. Nie über den Boden ziehen!
Die Hüpfburg darf nie über den Boden gezogen werden. Sie ist immer zu tragen oder auf dem dafür vorgesehenen Rollbrett zu transportieren!

2. Keine Scheuerpunkte oder Gegenstände!
Es ist immer darauf achten, dass sich keine Scheuerpunkte, keine spitze Gegenstände über oder/und unter der der Hüpfburg befinden!

3. Nie ohne Unterlegplane!
Die Hüpfburg darf nur auf der mitgelieferten und dafür vorgesehenen Unterlegplane betrieben werden!

4. Gebläse anschließen / Luftauslässe verschließen
Um die Hüpfburg mit dem beigefügten Gebläse errichten zu können, muss das Gebläse nicht nur dauerhaft an einer Stromquelle angeschlossen sein, eingangs müssen die Luftauslässe seitlich an der Hüpfburg verschlossen werden.

5. Nie ohne Aufsicht!
Die Kinder müssen während des Spielens auf der Hüpfburg immer von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden!

6. Rauchen verboten und Sicherheitsabstand einhalten!
In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg bitte nicht rauchen und Berührungen mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen unterlassen. Ebenso muss ein Sicherheitsabstand von Wärmequellen von mind. 2,00 Metern eingehalten werden, um eine Brandgefahr auszuschließen!

7. Vorsicht bei Regen!
Während der Benutzungsdauer muss das Gebläse (220 V) immer in Betrieb bleiben. Bei Regen ist das Gebläse auszuschalten bzw. stromfrei zu schalten und trocken unterzustellen!

8. Nur ohne Schuhe und nicht klettern!
Die Hüpfburg ist nur für Kinder bis zu 12 Jahren ausgelegt und darf nur ohne Schuhe betreten werden. Ebenso ist das Klettern an den Wänden und Balken untersagt!

9. Keine Gegenstände oder Lebensmittel!
Die Kinder müssen Brillen und spitze, scharfkantige Gegenstände oder Schmuckteile vor Betreten der Hüpfburg ablegen. Es dürfen auch keine Lebensmittel (Eis, Lutscher, Getränke, etc.) mit in die Hüpfburg genommen werden!

10. Hüpfburg nie überfüllen!
Damit jedes Kind genügend Platz zum Spielen hat und keine Verletzungen vorkommen, bitte immer darauf achten, dass die Hüpfburg nicht überfüllt ist. Dies ist nach Alter, Temperament und nach Situation von den Aufsichtspersonen zu entscheiden!

11. Nie ohne Verankerung in Betrieb nehmen!
Die Hüpfburg muss immer gesichert werden (z. B. durch Anbinden oder die mitgelieferten Heringe)!

12. Kein Betrieb bei starkem Wind
Bei Sturm oder starkem Wind darf die Hüpfburg nicht betrieben werden!

13. Rettungswege freihalten
Die Hüpfburg muss so aufgestellt sein, dass keine Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen usw. behindert oder eingeschränkt werden.

14. Immer den Sicherheitsabstand einhalten!
Es muss immer ein Sicherheitsabstand zwischen Hüpfburg und anderen Objekten oder Gegenständen eingehalten werden. Im Eingangsbereich 3,50 bis
4,00 Meter. Auf der rechten Seite, der linken Seite und auf der Rückseite 1,80 bis 2,50 Meter. In diesen Bereichen haben sich keine Personen aufzuhalten. Bei großem Menschenandrang sind diese Bereiche durch die Aufstellung von Absperrungen freizuhalten. Diese Absperrung soll 1,00 Meter hoch sein! Der Bereich vor dem Eingang sollte zusätzlich weich ausgelegt werden!

15. Schäden an der Hüpfburg sofort melden!
Evtl. Schäden an der Hüpfburg sind dem DRK als Verleiher unverzüglich zu melden!

16. Betriebshinweise aushängen!
Über diese Betriebshinweise müssen die Aufsichtspersonen informiert werden. Informieren Sie die Aufsichtspersonen über diese Betriebshinweise.